Sonntag, 18. März 2012

Auswirkung von Rösler+Röttgen auf die EEG-Vergütung für PV-Anlagen

Strom aus PV-Anlagen wird ab 1.4.2012 voraussichtlich nur noch mit 19,5 Cent pro KWh vergütet. Für Anlagen mit mehr als 10 KWp gibt es jedoch abhängig von der Anlagengröße noch weniger. Es ergeben sich abhängig vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße folgende Vergütungssätze:
(auf der X-Achse ist die Anlagengröße in KWp aufgetragen)
EEG-Vergütungssätze abhängig von der Anlagengröße in KWp 


Man sieht: eine Anlage mit 50 KWp erzielt zum 1.4.2012 12 Cent weniger als eine Anlage die 5 Monate früher in Betrieb gegangen ist. Schon 2014 wird deutlich weniger gezahlt, als ein Off-Shore Windpark erhält.

Es kommt aber noch hinzu, dass nur noch 85% des Stroms überhaupt vergütet wird. Wenn man diesen Faktor von 0,85 noch mit einrechnet, ergibt sich folgende, tatsächliche EEG-Vergütung:
EEG-Vergütungssätze abhängig von der Anlagengröße in KWp  (85%)

Ab 1.4.2012 gibt es ab 30 KWp nur noch 14,9 Cent/KWh und damit weniger als ein Offsore-Windpark. Jetzt stellt sich mir die Frage, warum ein Offshore-Windpark höher gefördert wird als eine dezentrale PV-Anlage obwohl für den Offshore Windpark kostbare Natur verbraucht wird und Höchstspannungsleitungen durchs ganze Land gebaut (und bezahlt) werden müssen und ca. 10-15% der teuer bezahlten Energie durch Leitungsverluste und Umspannverluste verloren gehen. All dieses wird bei PV-Dachanlagen vermieden.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, den PV-Strom selbst zu verbrauchen. Diese Idee haben Rösler+Röttgen auch erkannt und daher durch eine komplette Streichung der Eigenverbrauchsvergütung einen Riegel vorgeschoben. Für eine KWK-Anlage mit CO2-Ausstoß gibt es 5 Cent/KWh für den Eigenverbrauch.  Für eine CO2-freie PV-Anlage gibt es nichts.
Geht es hier tatsächlich um den Schutz der Verbraucher vor den hohen Solarstromkosten oder eher um eine Umverteilung von Fördergeldern weg von dezentralen PV-Anlagen hin zu Offshore-Windparks und Kohle-KWK-Anlagen, die von RWE, EON und Vattenfall in einem quasi-Monopol errichtet werden?

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